Susann Skiba Photographie

Susann Skiba
Markt 18
über Kind-Hörgeräte

D - 01968 Senftenberg

Fon (0 35 73) 81 93 77
info@skiba-photographie.de

USt-ID-Nr.: DE 26 20 89 164
Zuständige Handwerkskammer: Cottbus
ÖFFNUNGSZEITEN: Montag,Donnerstag und Freitag
10.00 Uhr- 18.00 Uhr

Haftungshinweis: Trotz Prüfung inhaltlicher Angaben
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Für deren Inhalte sind ausschließlich deren
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Verantwortlich für den Inhalt: Susann Skiba
Copyright für alle Bilder : Susann Skiba

Konzeption, Layout und Design:
pdprangedesign
Daniela Prange

„Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.“

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ich biete Ihnen Photographien auf hohem Niveau. Aber auch ich komme nicht umhin, meinen Dienstleistungen Spielregeln zu geben, aus diesem Grunde füge ich hier für Sie meine allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

1.Diese AGB gelten für alle von oben genanntem Photographen übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftliches vereinbart wurde. Abweichenden Formulierungen in eventuell vorliegenden AGB des Auftraggebers widerspreche ich hiermit.

2.„Photographien“ im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke des oben genannten Photographen, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie Vorliegen (z.B. Abzug auf Fotopapier, Negativ, Dia, digitale Daten).

3.Im Angebot ist immer nur enthalten, was bei der Auftragerteilung besprochen wurde. Alle Mehrkosten durch Auftragserweiterungen werden zusätzlich belastet.
Anfallende Nebenkosten wie z.B., Laborkosten- und Materialkosten, Reisekosten  sowie Requisiten und Modellhonorare trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Auftraggeber.

4.Mit der vollständigen Bezahlung wird zugleich das zeitlich und räumlich eingeschränkte Nutzungsrecht an den erstellten Photografphen erworben.
Uneingeschränkte räumliche, sachliche oder zeitliche Nutzungsrechte bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Einräumung des Nutzungsrechts bedeutet jedoch nicht zugleich, dass dem Auftraggeber unentgeltlich geeignete Vorlagen (Negative, Dias oder digitale Feindaten) überlassen werden. Diese sind entsprechend dem Angebot, bei fehlendem Angebot entsprechend der aktuellen Preisliste zu erwerben.

5.Bei einer Veröffentlichung oder kommerziellen Nutzung ist immer  der oben genannte Photograph [ Susann Skiba | Photographie ] als Urheber der Aufnahmen  zu nennen.
Die kommerzielle Nutzung bedarf einer vorherigen Absprache und kann, je nach räumlicher und zeitlicher Nutzung, mit Mehrkosten verbunden sein. Missachtungen und/oder Zuwiderhandlungen werden dem Verursacher, je nach Schwere des Verstoßes jedoch mindestens mit dem fünffachem  Wert der Feindaten, laut Angebot oder aktueller Preisliste, in Rechnung gestellt.

6.Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von mir nicht zu vertreten sind; unter anderem: Witterungszuschlag bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

7.Fällt aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, ein fest gebuchter Phototermin kurzfristig aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so habe ich ein Anrecht auf mindestens 50% des vereinbarten Honorars. Wird ein angefangener Auftrag aus von mir nicht zu vertretenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht mir das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung von ihm begonnen wurde.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

 

 

8.Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit von mir aus nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, kann ich eine Honorarerhöhung in angemessenem Verhältnis verlangen.

9.Beanstandungen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von
5 Arbeitstagen nach Erhalt der Aufnahmen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Photographien als auftragsgemäß angenommen. Ausgenommen hiervon sind offensichtliche Mängel, für deren Geltendmachung eine Frist von einem Jahr gilt.

10.Mängel oder Fehler der gelieferten Photographien, werden nach meiner Wahl durch Nachbesserung, Wandlung oder Minderung abgestellt. Gelingt mir eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht, kann der Kunde unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche – gleich welcher Art und Weise und aus welchem Rechtsgrund – nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Auftrages oder Herabsetzung des Honorars in angemessener Höhe verlangen, wenn mir eine zweite Möglichkeit zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit einer Frist von mindestens 6 Wochen gegeben wurde. Ich hafte nicht – soweit gesetzlich zulässig – für Mangelfolgeschäden.

11.Farbliche Abweichungen in geringen Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt nicht zu vermeiden und begründen keinen Reklamationsanspruch.

12.Wird mir die freie Gestaltung eines Auftrages ausdrücklich überlassen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, der Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen Mittel ausgeschlossen.

13.Ich behalte mir vor, die Materialpreise aufgrund veränderter Enstehungskosten jederzeit anzupassen.

14.Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen. 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtzahlung automatisch in Verzug. Alle Waren und Bildrechte bleiben bis zur Vollständigen Bezahlung Eigentum des Photographen.

15.Übersteigt die voraussichtliche Rechnungssumme den Betrag von 1.000 Euro, so bin ich gegebenenfalls berechtigt, noch vor Inangriffnahme der Arbeiten eine Akontozahlung in Höhe von 30% zu verlangen.

16.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich zulässig Brandenburg an der Havel. Ich bin berechtigt auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht.

Diese AGB gelten ab dem 01.11.2009 alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

                                  

 

 

 

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